AGB - Natur-Coaching

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

AGB

Allgemeines


Ihr Interesse an Angeboten von Natur-Coaching freut mich sehr. Mit dem Erhalt Ihrer Anmeldung entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen (Kunde) und Natur-Coaching (Veranstalter). Bitte lesen Sie die folgenden Zeilen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.


1. Vertrag
Verträge können schriftlich, elektronisch oder mündlich mit dem Veranstalter abgeschlossen werden. Mit dem Erhalt einer Anmeldung beginnt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Für die Durchführungen der Angebote dürfen Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abgeschlossen werden.


2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen zu erbringen. Zusatzwünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.


3. Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift auf der Auftragsbestätigung oder der Buchung per Mail, bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter zu kennen und zu akzeptieren. Ab diesem Zeitpunkt wird der Vertrag wirksam.


4. Preise
Alle in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen sind in den Preisen enthalten. Änderungen des Vertrages oder der Teilnehmerzahl durch den Kunde müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn des Anlasses erfolgen. Der Kunde hat auf jeden Fall für den vereinbarten oder neu vereinbarten Preis aufzukommen, auch wenn weniger Personen teilnehmen. Preisänderungen oder Preisanpassungen durch den Veranstalter sind jederzeit möglich.


5. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte oder bestätigte Preis ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass zu überweisen. Für kurzfristige Anlässe kann in Ausnahmefällen der vereinbarte Preis auch vor dem Event bar bezahlt werden.


6. Programmänderungen
Die Anlässe finden bei jeder Witterung statt. Programmänderungen können durch unvorhergesehene Naturereignisse und oder höhere Gewalt
erforderlich werden oder auf ein neues Datum verschoben werden. Der Kunde hat durch eine Programmänderung oder Verschiebung des Anlasses keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Jede Terminverschiebung oder Programmänderung durch den Kunden werden mit einem Mehrkostenaufwand von CHF 150.00 verrechnet und anfallende Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten sowie Lohnkosten für Guides und Reservationsgebühren gehen ebenfalls zu seinen Lasten.


7. Annullationen
Eine Anullation des gebuchten Anlasses durch den Kunden muss dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Erst durch die Bestätigung des Veranstalters wird die Annullation rechtsgültig.

Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden stehen dem Veranstalter folgende Entschädigungen zu:

Annullation bis 30 Tage vor dem Anlass     25% des Gesamtpreises
Annullation bis 20 Tage vor dem Anlass     50% des Gesamtpreises
Annullation bis 10 Tage vor dem Anlass     100% des Gesamtpreises

Mindestbetrag auf jeden Fall CHF 300.00.
Bei Drittleistungen, gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Annullierung beim Veranstalter.

Erscheint der Kunde nicht oder verpätet zum gebuchten Anlass, schuldet er dem Veranstalter den vollen Preis. Mehrkosten,welche durch das Verschieben oder verspätete Erscheinen des Kunden anfallen, gehen zu dessen Lasten.

8. Abbruch des Anlasses durch den Kunden
Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Anlasses erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Rücktrittsbedingungen seitens des Veranstalters
Liegen Gründe vor (z.b höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände, welche zur Gefährdung von Lebens führen könnten, kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktretten. Die geleistete Zahlung abzüglich der schon beanspruchten Leistungen werden rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Versicherungen
Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Die Teilnehmer sind selber für einen genügenden Versicherungsschutz verantwortlich. (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung) Trotz der Bemühungen des Veranstalter, Unfälle zu vermeiden, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

11. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Über allfällige gesundheitliche Probleme zum Beispiel Allergien, Behinderungen etc. muss der Teilnehmer den Veranstalter informieren. Auch bei Anlässen am oder auf dem Wasser, ist es Pflicht des Nichtschwimmers, sich  beim Veranstalter zu melden.

Die Teilnahme an Anlässen unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist Pflicht der Teilnehmr, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Anweisungen des Veranstalters, der Guides und der Hilfspersonen zu folgen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, welche die Anweisungen nicht befolgen oder sich nicht an die Teil-nahmebedingungen halten, vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss eines oder mehrerer Teilnehmer, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

12. Beanstandungen
Auf Beanstandungen, welche dem Eventleiter des Veranstalters nicht sofort gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden. Beanstandungen oder erlittene Schäden sind dem Eventleiter sofort schriftliche bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Eventleiter ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein im Rahmen des Anlasses und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu verschaffen. Schadensansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des An-lasses schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Eventleiters und allfällige Beweismittel sind dem Schreiben beizulegen. Bei verspäteter Einreichung der Forderungen sowie bei Unterlassung oder zu später Beanstandung während des Anlasses, verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Haftung und Schadenersatz
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Anlässe gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen.

a. Allgemein
Der Veranstalter vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es dem jeweiligen Eventleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz anzubieten. Die Haftung des Veranstalters bleibt auf dem unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Anlasspreisses begrenzt. Für Programmänderungung infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter haftet nicht für Änderungen im Programm, die durch Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen, auf höhere Gewalt oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten zurückzuführen sind.

b. Gefahren und Wetter
Durch seine Anmeldung anerkennt der Kunde die Gefahren im Outdoor- sowie Indoorbereich. Auch hochqualifizierte Leiter und Guides sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht unfehlbar. Im Gelände und abseits von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll kontrollierbar sind. Der Veranstalter haftet nicht für subjektive Folgen und auch nicht fürs Wetter. Ansprüche sind für diese Fälle ausgeschlossen.

c. Drittleister
Der Veranstalter kann, um einen optimalen Anlass zu gewährleisten, Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Dies erfolgt automatisch in Einverständnis mit dem Kunden. Der Veranstalter haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse und Unterlassungen Drittleister.

d. Sachschäden
Im Falle einer Haftpflicht vom Veranstalter für Sach- und Vermögenswerte, ist die Schadensersatzpflicht auf den zweifachen Anlasspreis begrenzt, unter Vorbehalt der Haftbegrenzung in internationalen Übereinkommen.

e. Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen vom Veranstalter, deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalter. Der Veranstalter haftet für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Guides, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten handelt, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung von Nöten sind.

f. Generell
Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

14. Schreibweise
Für eine optimale Leseführung, verzichtet der Veranstalter auf eine weibliche oder männliche Schreibweise. Danke für ihr Verständnis.

15. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig, unwirksam und unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.

Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen und unerfüllbaren Teil, durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bedingung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

17. Gerichtstand
Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Kunde besitzt, und wo sich der Schadensort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Buchs SG.

18. Veranstalter
 Renato Dorizzi
 Natur-Coaching
 Eichenweg 6
 9463 Oberriet SG
 0041 78 742 55 60
 dorizzi.coaching[at]gmail.com
                               www.natur-coaching.ch

                         
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü